Immobilienrecht
Ihre Kanzlei für Immobilienrecht in Düsseldorf
In dem Rechtsgebiet des Immobilienrechts vertrete ich als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei hier in Düsseldorf bundesweit Unternehmer oder Privatleute welche rechtliche Probleme haben, die bei oder nach dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks entstehen.
Ich berate dabei als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei, welche hier im Zentrum der Stadt Düsseldorf geschäftsansässig ist, nicht nur Verkäufer und Käufer von Immobilien und Grundstücken in dem örtlichen Bereich des Landgerichtsbezirks Düsseldorf sondern auch bundesweit.
In diesem Zusammenhang überprüfe ich als Anwalt sehr oft notarielle Kaufverträge oder notarielle Bauträgerverträge und berate die jeweiligen Mandanten bei der Gestaltung der Vertragsklauseln innerhalb der notariellen Verträge.
Dabei weise ich meine Mandanten immer wieder darauf hin, dass die Klauseln welche in den notariellen Kaufverträgen enthalten sind, keineswegs absolut rechtlich verbindlich sind, sondern selbstverständlich anhand der konkreten Wünsche des jeweiligen Verkäufers und Käufers im Rahmen der gesetzgeberischen Vorgaben angepasst werden können.
Gerade im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung enthalten notarielle Kaufverträge teilweise deutliche Reduzierungen des gesetzgeberisch vorgegebenen Gewährleistungsrechts, was für die jeweiligen Käufer zu erheblichen Nachteilen führen kann, wenn später Mängel am Gebäude auftreten sollten.
Insofern unterstütze ich als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei hier in Düsseldorf meine Mandanten sehr oft bei den Vertragsverhandlungen und den konkreten Ausgestaltungen der notariellen Kaufverträge. Da ich neben meiner Tätigkeit im Immobilienrecht auch als Notarvertreter beim Landgericht Wuppertal zugelassen bin, vertrete ich zahlreiche namhafte Notare während deren Urlaubszeit oder bei deren Arbeitsüberlastung, und bin deswegen im Bereich der Vertragsgestaltung von notariellen Kaufverträgen zusätzlich erfahren.
Die Überprüfung von notariellen Kaufverträgen und anschließende rechtliche Beratung des Mandanten vor Abschluss der notariellen Kaufverträge ist ohne jeden Zweifel eine sehr wichtige und vernünftige Investition des jeweiligen Mandanten, da es meist äußerst schwierig und über dies sehr kostenaufwändig ist, wenn ein notarieller Kaufvertrag bereits ratifiziert ist, sich von diesem durch einen erklärten Rücktritt oder eine erklärte Anfechtung noch einmal zu lösen.
Selbstverständlich vertrete ich meine Mandanten auch bei einem notwendigen Rücktritt und bei einer notwendigen Anfechtung von bereits abgeschlossenen Kaufverträgen zum Beispiel wegen arglistiger Täuschung außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich.
Insofern sollte bevor eine Immobilie gekauft oder verkauft wird, jeder notarielle Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt des Immobilienrechts überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Innerhalb des Immobilienrechts berate ich die Mandanten als Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei hier in Düsseldorf auch bezüglich des jeweiligen realistischen Immobilienwertes der Liegenschaft und tätige diese Beratung auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen, welche sich auf die wirtschaftliche Bewertung von Immobilien spezialisiert haben.
Es wird mir somit als Rechtsanwalt im Immobilienrecht häufig die Frage gestellt, ob der verhandelte Kaufpreis bezüglich der konkreten Immobilie tatsächlich auch angemessen und realistisch ist.
In diesem Bereich ist selbstverständlich regelmäßig eine Akteneinsicht in die jeweilige Bauakte des konkreten Grundstücks erforderlich, durch welche etwaige Altlasten und Baulasten sowie gegebenenfalls genehmigungsrechtliche Probleme der Immobilie frühzeitig aufgedeckt werden können, die wiederum einen sehr erheblichen Einfluss auf den tatsächlich realistisch und angemessen zu erzielenden Kaufpreis haben.
Insofern kann nur jedem Käufer einer Immobilie geraten werden, vor dem Kauf der Immobilie sowohl das Altlastenverzeichnis, als auch die komplette Bauakte einmal einzusehen. Insbesondere bei älteren Immobilien kann ich als Rechtsanwalt im Immobilienrecht nur zu dieser Vorgehensweise raten.
Eine persönliche Inaugenscheinnahme des jeweiligen Kaufobjekts ist für mich als Rechtsanwalt im Immobilienrecht oft ebenfalls sehr wichtig und sinnvoll, um mir vor Ort ein eigenes direktes Bild von der jeweiligen Immobilie, deren Lage, Verkehrsanbindung und näheren Umgebung machen zu können. Gerade bei Kaufobjekten die gewerblich genutzt werden sollen ist deren Lage und Verkehrsanbindung ein besonders wichtiges wertbildendes Merkmal.
Ich erreiche dabei ohne Probleme von meiner Kanzlei hier in Düsseldorf aus die jeweiligen Kaufobjekte im gesamten Bundesgebiet.
Darüber hinaus werden mir als Rechtsanwalt im Immobilienrecht des Öfteren Fragen bezüglich einer eventuell notwendigen Teilungsversteigerung der jeweiligen Immobilie insbesondere bei vorhandenen Erbengemeinschaften aber auch bei anderweitigen Miteigentumsgemeinschaften gestellt. Regelmäßig bildet die Teilungsversteigerung für den Verkäufer merkantile Nachteile weshalb diese nur als letzte Alternative gewählt werden sollte. Dagegen ist es selbstverständlich für den jeweiligen Käufer innerhalb einer Teilungsversteigerung sehr attraktiv, die Immobilie sehr wahrscheinlich äußerst kostengünstig zu erwerben.
Für die jeweiligen Verkäufer beziehungsweise Miteigentümer wird von mir als Rechtsanwalt im Immobilienrecht natürlich auch regelmäßig und vorrangig und versucht, eine Teilungsversteigerung durch den Abschluss eines Vergleiches und durch die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu vermeiden, was regelmäßig erhebliche merkantile Vorteile für die jeweiligen Miteigentümer hat.
In diesem Zusammenhang kann ich als Rechtsanwalt festhalten, dass eine Teilungsversteigerung von den Miteigentümern als Verkäufern regelmäßig vermieden werden sollte, und eine solche Teilungsversteigerung bei vernünftigen Vergleichsverhandlungen regelmäßig auch vermieden werden kann.
Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Mandanten selbstverständlich auch im Bereich der gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren wenn dies notwendig ist und gewünscht wird.
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Ihr,
Oliver Huyskens